Leistungen im Überblick
Einzelbetreuung
beinhaltet u. a.
Entlastung von Pflegenden/ Pflegebegleitung
beinhaltet u. a.
Entlastung im Alltag
beinhaltet u. a.
Meine Betreuung richtet sich individuell nach den Wünschen jeder einzelnen Person.
Abdeckung der anfallenden Kosten
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich.
Mit einer Abtretungserklärung kann ich die erbrachten Leistungen, im Rahmen des Entlastungsbetrages, direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse gehen und sparen sich unangenehme Formalitäten.
Tipp!
Wenn Sie den Entlastungsbetrag von 125 € nicht jeden Monat aufbrauchen, können Sie das Geld beruhigt ansparen. Der angesparte Betrag darf bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
Um noch mehr Betreuung/ Alltagshilfe finanzieren zu können, dürfen Sie bis zu 40 % Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen umwandeln.